REglelment zum QV
Kantonales Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung.
prüfung nicht bestanden
Nicht bestandene Qualifikationsbereiche (Prüfungsfächer) können nach einem Jahr, und höchstens zweimal wiederholt werden.
Grundsätzlich müssen alle Qualifikationsbereiche wiederholt werden, deren Noten unter 4.0 (ungenügend) liegen. Bereits bestandene Bereiche (alle Fächer mit Note 4.0 oder mehr) werden nicht mehr geprüft.